Prüfungen

Feuerlöscher Wartung - Gesetzliche Pflicht alle 2 Jahre erfüllen

Professionelle Wartung Ihrer tragbaren Feuerlöscher nach DIN 14406-4 für maximale Sicherheit im Brandfall

Warum ist eine regelmäßige Feuerlöscher Wartung unverzichtbar?

Feuerlöscher müssen gesetzlich alle zwei Jahre durch sachkundige Personen nach DIN 14406-4 gewartet werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der ASR A2.2, BetrSichV und DIN 14406 Teil 4. Nur durch regelmäßige Wartung und Prüfung gewährleisten Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Feuerlöschgeräte im Ernstfall und schützen sich vor rechtlichen Konsequenzen.

Wir unterstützen Firmen ganz individuell ihr Arbeitsschutzmanagement so zu gestalten, dass Arbeitsschutz mit wenig Aufwand gelebt werden kann.

Warum Sie die Feuerlöscher Wartung nicht vernachlässigen sollten

Lebenssicherheit und Sachwerte stehen auf dem Spiel, wenn Ihre Feuerlöschgeräte im Notfall versagen. Ungewartete Löscher können durch Druckverlust, korrodierte Bauteile oder verklumptes Löschmittel funktionsunfähig werden.

  • Menschenleben schützen – Nur gewartete tragbare Feuerlöscher funktionieren zuverlässig bei der Brandbekämpfung von Entstehungsbränden

  • Haftungsschutz gewährleisten – Vermeidung von Versicherungsproblemen und rechtlichen Konsequenzen bei Schäden durch defekte Geräte

  • Betriebssicherheit sicherstellen – Frühzeitige Erkennung von Mängeln an Druck, Löschmitteln und mechanischen Bauteilen

  • Gesetzeskonformität erfüllen – Pflichtgemäße Umsetzung der Betreiberpflichten nach BetrSichV und ASR A2.2

  • Kostenschutz realisieren – Rechtzeitige Wartung verhindert teure Reparaturen oder den vorzeitigen Austausch ganzer Feuerlöschgeräte

Mit professioneller Feuerlöscherwartung investieren Sie in maximale Sicherheit und rechtliche Absicherung für Ihr Unternehmen oder Ihre Immobilie.

Rechtliche Grundlagen und Prüfbestimmungen

Die Wartung tragbarer Feuerlöscher nach DIN ist gesetzlich verpflichtend und unterliegt klaren Vorschriften für Betreiber in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

ASR A2.2 – Grundlegende Wartungspflicht:
Mindestens alle zwei Jahre müssen tragbare Feuerlöscher durch sachkundige Personen gewartet und geprüft werden.

DIN 14406-4 – Technische Wartungsrichtlinien:
Definiert den genauen Ablauf, die Anforderungen und Methoden für die Wartung und Prüfung aller Feuerlöschgeräte.

BetrSichV § 16 – Erweiterte Prüfpflichten:
Zusätzlich zur 2-Jahres-Wartung sind 5-Jahres-Prüfungen und 10-Jahres-Festigkeitsprüfungen vorgeschrieben.

Betreiberpflichten:

  • Regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber

  • Lückenlose Dokumentation aller Wartungen

  • Sofortige Mängelbeseitigung oder Austausch

  • Bereitstellung qualifizierter Fachbetriebe

Sonderregelungen:
Kohlendioxid-Feuerlöscher unterliegen zusätzlichen Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen aufgrund des hohen Arbeitsdrucks.

Häufig gestellte Fragen zur Feuerlöscher Wartung

Die Wartung umfasst Sichtprüfung, Funktionskontrolle, Druckmessung, Löschmittelprüfung und Dokumentation. Alle Bauteile werden auf Mängel kontrolliert und bei Bedarf erneuert.

Die Prüfplakette zeigt das nächste Wartungsdatum. Maximal alle zwei Jahre ist eine Wartung durch Sachkundige nach DIN 14406 erforderlich.

Nur sachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung nach DIN 14406 Teil 4 sind zur Wartung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher berechtigt.

Bei Verstößen gegen die Wartungspflicht drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und im Schadensfall Probleme mit der Versicherung.

Ja, nach jeder Benutzung muss der Löscher sofort von einem Fachbetrieb gewartet und wieder instandgesetzt werden.

Bei erheblichen Mängeln, nach 10-15 Jahren Betriebszeit oder wenn die Reparaturkosten den Gerätewert übersteigen, ist ein Austausch wirtschaftlicher.

Mehr Sicherheit – mehr unternehmerische Freiheit.
Wir unterstützen Sie auf diesem Weg.