Prüfung Gefahrstoffschrank

Gefahrstoffschrank Prüfung nach BetrSichV - Rechtssicher und ohne Betriebsstörungen

Professionelle Prüfdienstleistungen für maximale Arbeitssicherheit im Betrieb

Benötigen Sie eine rechtskonforme Prüfung Ihres Gefahrstoffschranks ohne tagelange Betriebsunterbrechung? Die jährliche Überprüfung von Sicherheitsschränken ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRGS 510 vorgeschrieben. Wir führen diese Prüfung durch befähigte Personen durch – mit rechtsgültiger Dokumentation für Ihre Gefährdungsbeurteilung. Sie erhalten Sicherheit für Mitarbeiter, Versicherungsschutz im Schadensfall und Schutz vor Bußgeldern. Dieser Artikel zeigt Ihnen den genauen Prüfablauf, die gesetzlichen Anforderungen nach BetrSichV und UVV sowie transparente Festpreise für Ihren Betrieb.

Wir unterstützen Firmen ganz individuell ihr Arbeitsschutzmanagement so zu gestalten, dass Arbeitsschutz mit wenig Aufwand gelebt werden kann.

Wartung & Prüfung Gefahrstoffschrank nach UVV/ArbStättV § 39/53: Wer sie vernachlässigt, riskiert Bußgelder, Betriebsstopps und persönliche Haftung

Gesetzliche Pflicht – keine Kür: jährliche Prüfung vorgeschrieben

Sicherheitseinrichtungen wie der Gefahrstoffschrank müssen gemäß § 39 UVV und § 53 Arbeitsstättenverordnung regelmäßig gewartet werden. Die Prüffristen betragen mindestens einmal jährlich. Diese Prüfpflicht trifft den Arbeitgeber persönlich – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Die Betriebssicherheitsverordnung in § 3 und § 14 schreibt diese Überprüfung durch eine befähigte Person vor.

Versicherungsschutz steht auf dem Spiel

Nur wer im Ernstfall die sachkundige Prüfung nachweisen kann, behält seinen Versicherungsschutz. Die Prüfintervalle müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt sein. Fehlt der Nachweis, haftet der Betreiber persönlich und in voller Höhe. Die Vermeidung von Haftungsrisiken beginnt mit der dokumentierten Prüfung.

Zahlreiche Vorschriften – ein Prüfnachweis

Bei der Prüfung gilt es, einen Paragraphen-Dschungel zu beachten:

  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)

  • ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)

  • DGUV Vorschriften

  • TRGS 510 und TRBS Regeln

  • Gefahrstoffverordnung

Arbeitsschutz Zimmermann bündelt alle Anforderungen in einer strukturierten Prüfung – inklusive rechtssicherer Dokumentation für Ihr Unternehmen.

Was konkret geprüft wird: Technik, Brandschutz, Lüftung

Die Prüfung stellt sicher, dass der Gefahrstoffschrank den Normen entspricht. Geprüft werden die Funktionsfähigkeit von Schließeinrichtungen, Dichtungen und Lüftungsanlagen. Brandschutzanforderungen nach DIN EN 14470-1 werden systematisch überprüft. Die mechanische Stabilität ist entscheidend: Bei Auflasten kann die Widerstandsfähigkeit im Brandfall beeinträchtigt werden.

Fehlende Prüfdokumentation = doppeltes Risiko

Bei nicht sachgemäßer Prüfung droht im Schadensfall:

  1. Verlust des Versicherungsschutzes

  2. Verlust der Haftungsbegrenzung

  3. Persönliche Haftung des Arbeitgebers

Jedes geprüfte Objekt erhält ein Prüfprotokoll zur Dokumentation. Ohne diesen Nachweis steht der Unternehmer im Ernstfall schutzlos da. Die Informationen aus dem Prüfbericht dienen als Beleg gegenüber Auditoren und staatlichen Einrichtungen.

So läuft die Gefahrstoffschrank Prüfung ab

Die Prüfung von Sicherheitsschränken folgt einem strukturierten 3-Schritt-Prozess. Kein Rätselraten, keine versteckten Schritte.

Schritt 1: Terminvereinbarung und Vorbereitung

Sie kontaktieren uns per Telefon oder E-Mail. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie einen verbindlichen Terminvorschlag. Vor dem Prüftermin senden wir Ihnen eine Vorab-Checkliste. Diese hilft bei der optimalen Vorbereitung – ohne Zeitverlust am Prüftag.

Schritt 2: Vor-Ort-Prüfung durch zertifizierte Fachkräfte

Die befähigte Person prüft Ihren Sicherheitsschrank systematisch nach DIN EN 14470-1. Geprüft werden:

  • Schließeinrichtungen und Türen

  • Dichtungen und Luftwechsel

  • Lüftung und Brandschutz

  • Mechanische Stabilität und Zustand

  • Kennzeichnung und Stand der Vorschriften

Alle Ergebnisse werden direkt vor Ort dokumentiert. Die Prüfung eines einzelnen Schranks dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten.

Schritt 3: Prüfbericht und Handlungsempfehlungen

Sie erhalten den rechtsgültigen Prüfbericht unmittelbar nach der Überprüfung. Bei festgestellten Mängeln bekommen Sie konkrete Empfehlungen zur Beseitigung. Die Dokumentation erfüllt alle Anforderungen für Audits und staatliche Einrichtungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Gefahrstoffschrank Prüfung

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Prüfung Ihrer Gefahrenstoffschränke:

Mindestens einmal jährlich. Die Prüffristen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei besonderen Gefahren oder intensiver Nutzung können kürzere Intervalle notwendig sein. Die Arbeitsstättenverordnung § 4 Absatz 3 schreibt regelmäßige Wartung vor.

Sie erhalten sofort konkrete Handlungsempfehlungen zur Beseitigung. Kleinere Mängel können oft direkt vor Ort behoben werden. Bei größeren Mängeln dokumentieren wir den Zustand und vereinbaren einen Nachprüftermin nach der Instandsetzung.

Ein vollständiger Prüfbericht nach ISO 9001:2015-Standard. Dieser enthält alle Ergebnisse, geprüfte Punkte und den aktuellen Stand des Schranks. Zusätzlich erhalten Sie eine Prüfplakette für den Sicherheitsschrank. Die Dokumentation ist gültig für Versicherung, Berufsgenossenschaft und behördliche Kontrollen.

Die Prüfung eines einzelnen Gefahrenstoffschranks dauert 30 bis 45 Minuten. Bei mehreren Schränken planen Sie etwa 2 bis 3 Stunden ein. Die genaue Dauer hängt von Anzahl und Zustand der Gefahrstoffschränke ab.

Nein, während der aktiven Prüfung muss der Schrank zugänglich und leer sein. Die Unterbrechung ist jedoch kurz. Nach Abschluss der Prüfung können Sie den Schrank sofort wieder für die Lagerung von Stoffen verwenden.

Nur eine befähigte Person nach BetrSichV. Diese muss praktische Erfahrungen mit Sicherheitsschränken haben und spezifische Schulungen nachweisen. Unsere Prüfer sind zertifiziert und erfüllen alle Anforderungen der Vorschriften.

Mehr Sicherheit – mehr unternehmerische Freiheit.
Wir unterstützen Sie auf diesem Weg.