Sicherheits- und-Gesundheitsschutz-Koordinator
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator - SiGeKo

Die Baustellenverordnung – BaustellV verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zu bestellen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator trägt mit seiner Tätigkeit dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.