Sicherheits- und-
Gesundheitsschutz-
Koordinator

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator - SiGeKo

Die Baustellenverordnung – BaustellV verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zu bestellen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator trägt mit seiner Tätigkeit dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Wir unterstützen Firmen ganz individuell ihr Arbeitsschutzmanagement so zu gestalten, dass Arbeitsschutz mit wenig Aufwand gelebt werden kann.

Mehr Sicherheit – mehr unternehmerische Freiheit.
Wir unterstützen Sie auf diesem Weg.