Unterweisung Arbeitsschutz
Unterweisung Arbeitsschutz ohne Compliance-Risiken und Zeitverlust
Professionelle Arbeitsschutz Unterweisung für maximale Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb
Kämpfen Sie auch mit den gesetzlichen Unterweisungspflichten im Arbeitsschutz? Sie sind nicht allein. Viele Unternehmer und Unternehmerinnen im Mittelstand stehen vor demselben Problem: Die Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 Arbeitsschutzgesetz ist Pflicht – doch Zeit, Fachkompetenz und Rechtssicherheit fehlen oft intern.
Die Lösung: Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt die komplette Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Arbeitsschutz-Unterweisung. Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen nach DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG, ohne internen Aufwand und ohne Compliance-Risiken.
Das Ergebnis: Rechtssichere Unterweisungen, geschützte Mitarbeiter und ein Arbeitgeber, der nachts ruhig schläft.
- VDE-Prüfung elektrischer, ortsveränderliche Geräte gemäß DGUV V3
- Prüfung von Flurförderzeugen (FFZ) und Anbaugeräten
- Prüfung von Hub- & Zuggeräten
- Prüfung von Lastenaufzügen
- Prüfung von Leitern & Tritten
- Prüfung von Regalen und Regalanlagen
- Prüfung von Sicherheitsschränken & Gefahrstoffcontainern
- Prüfung und Wartung von Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA)
- Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und Tore incl. Feststellanlagen
- Wartung von Feuerlöschern
- Prüfung von Wandhydranten
- Prüfung und Wartung von Rauchmeldern und Integration in bestehende Systeme
- Prüfung von Gasanlagen an Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen
Wir unterstützen Firmen ganz individuell ihr Arbeitsschutzmanagement so zu gestalten, dass Arbeitsschutz mit wenig Aufwand gelebt werden kann.
Warum unsere Arbeitsschutz Unterweisungen funktionieren
Externe Unterstützung im Arbeitsschutz bedeutet nicht Kontrollverlust – sondern Entlastung durch Fachkompetenz. Unsere Unterweisungen sind so konzipiert, dass sie exakt zu Ihrem Betrieb passen und alle Vorschriften erfüllen.
Das macht den Unterschied:
Rechtssicherheit – Vollständige Abdeckung aller gesetzlichen Anforderungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1
Praxisbezug – Betriebsspezifische Inhalte basierend auf Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung
Zeitersparnis – Komplette Übernahme von Vorbereitung über Durchführung bis zur Dokumentation
Fachkompetenz – Durchführung durch zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Praxiserfahrung
Digitale Nachweise – Vollständige Dokumentation jederzeit digital abrufbar für Audits und Kontrollen
Anstatt sich durch Verordnungen zu kämpfen und Unterweisungsthemen selbst zusammenzustellen, erhalten Sie einen strukturierten Weg zu sicheren und rechtskonformen Arbeitsplätzen.
So läuft unsere Arbeitsschutz Unterweisung ab
Schritt 1: Betriebsanalyse und Vorbereitung
Jede Unterweisung beginnt mit einer persönlichen Betriebsbegehung vor Ort. Kein Fragebogen, keine Standardlösung. Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze, prüfen die Gefährdungsbeurteilung und identifizieren alle relevanten Gefahren und Gefährdungen.
Daraus entwickeln wir maßgeschneiderte Unterweisungsinhalte für Ihren Betrieb. Die Themen orientieren sich an den tatsächlichen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen, die Ihre Beschäftigten betreffen.
Schritt 2: Professionelle Durchführung
Die Unterweisung selbst führt eine zertifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit durch – in Präsenz, direkt am Arbeitsplatz. Dabei werden arbeitsplatzspezifische Demonstrationen durchgeführt und Erläuterungen zu korrektem Verhalten gegeben.
Ein wichtiger Bestandteil: die Verständnisprüfung. Wir stellen sicher, dass alle Arbeitnehmer die Inhalte verstanden haben. Rückfragen sind ausdrücklich erwünscht – denn nur wer versteht, kann sich und andere schützen.
Schritt 3: Vollständige Dokumentation
Nach jeder Unterweisung erhalten Sie rechtskonforme Nachweise gemäß DGUV Vorschrift 1. Die Dokumentation enthält Datum, Inhalt, Teilnehmerliste und Unterschrift der Unterwiesenen.
Alle Unterlagen werden digital bereitgestellt. Sie haben jederzeit Zugriff auf vergangene Unterweisungen – ideal für Nachweispflichten gegenüber Berufsgenossenschaften oder bei Betriebsprüfungen. Zusätzlich erhalten Sie automatische Erinnerungen an die nächsten Unterweisungstermine.
Weniger Unfälle. Weniger Haftung. Mehr Sicherheit – durch Unterweisungen, die wirklich wirken
Arbeitsschutz-Unterweisungen sind mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie sind die Basis für sichere Arbeitsabläufe und gesunde Mitarbeiter.
Unfälle verhindern, bevor sie passieren: Gut unterwiesene Beschäftigte erkennen Gefahren und handeln richtig
Haftungsrisiken für Arbeitgeber eliminieren: Lückenlose Dokumentation schützt vor Bußgeldern und Regress bei Unfällen
Ausfallzeiten und Kosten spürbar senken: Weniger Arbeitsunfälle bedeuten weniger Krankheitstage und Produktionsausfälle
Arbeitsabläufe sicherer und effizienter gestalten: Klare Anweisungen zum Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen verbessern die Arbeit
Mitarbeiterbindung und Vertrauen stärken: Wer sich am Arbeitsplatz sicher fühlt, bleibt dem Unternehmen treu
DGUV-Statistiken zeigen: Betriebe mit konsequenter Unterweisung verzeichnen deutlich weniger Arbeitsunfälle und geringere Versicherungskosten.
Häufige Fragen (FAQ) zur Arbeitsschutz Unterweisung
Wie oft muss eine Unterweisung im Arbeitsschutz durchgeführt werden?
Mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren schreibt das JArbSchG halbjährliche Unterweisungen vor. Zusätzlich ist eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und bei wesentlichen Veränderungen am Arbeitsplatz Pflicht.
Wer darf Arbeitsschutz-Unterweisungen durchführen?
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin selbst oder beauftragte fachkundige Personen. Dies können Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sein. Entscheidend ist die fachliche Qualifikation für die jeweiligen Unterweisungsthemen.
Was passiert bei fehlender Unterweisung?
Bei Verstößen gegen die Unterweisungspflicht drohen Bußgelder bis 25.000 Euro. Im Schadensfall bei Unfällen können zusätzlich Haftungsansprüche und Regressforderungen der Berufsgenossenschaften entstehen. Im schlimmsten Fall ist eine Betriebsschließung durch Aufsichtsbehörden möglich.
Welche Inhalte müssen in einer Unterweisung behandelt werden?
Die Inhalte richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Pflichtthemen sind: arbeitsplatzspezifische Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung, korrekte Nutzung von Arbeitsmitteln und Verhalten im Notfall. Bei Gefahrstoffen gelten zusätzliche Anforderungen nach GefStoffV.
Wie wird die Unterweisung dokumentiert?
Die Dokumentation muss Datum, Inhalt, Namen der Teilnehmer und des Unterweisenden sowie Unterschriften enthalten. Die DGUV Vorschrift 1 schreibt schriftliche Nachweise vor. Digitale Dokumentation ist zulässig, wenn die Anforderungen an Vollständigkeit und Nachweisbarkeit erfüllt sind.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Nur eine befähigte Person nach BetrSichV. Diese muss praktische Erfahrungen mit Sicherheitsschränken haben und spezifische Schulungen nachweisen. Unsere Prüfer sind zertifiziert und erfüllen alle Anforderungen der Vorschriften.
