DGUV Prüfung Elektrogeräte

DGUV Prüfung Elektrogeräte: Sichere Elektrogeräte in Ihrem Betrieb ohne Stress und Rechtsrisiko

DGUV Prüfung Elektrogeräte - Was Sie als Unternehmer jetzt konkret tun müssen

Haben Sie einen Überblick darüber, welche Elektrogeräte in Ihrem Betrieb wann zuletzt geprüft wurden? Viele Unternehmer in Handwerk, Produktion und sozialen Einrichtungen kennen die Pflicht zu regelmäßigen Prüfungen ihrer Arbeitsmittel und zur DGUV V3 Prüfung, schieben das Thema aber auf, weil Zeit, Personal oder klare Abläufe fehlen. Gleichzeitig steigen die Haftungsrisiken: Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht, und ohne Prüfnachweis drohen Bußgelder bis 25.000 €, der Verlust des Versicherungsschutzes und eine persönliche Haftung.

Die DGUV Prüfung Elektrogeräte umfasst die Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel im Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten vor Stromschlägen und Bränden. Verantwortlich ist der Unternehmer, die Durchführung erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder befähigte Person.

Wir von Arbeitsschutz-Zimmermann lassen Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte von qualifizierten Elektrofachkräften direkt vor Ort prüfen, ohne Betriebsunterbrechung und in ganz Südniedersachsen, Hessen und Thüringen. Die Geräteprüfung ergänzt unsere UVV-Prüfungen von Arbeitsmitteln und lässt sich gut mit der Betreuung durch unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit verbinden. Dirk Zimmermann ist Ihr persönlicher Ansprechpartner für die gesamte Betreuung.

Auf dieser Seite erfahren Sie: was die Prüfung umfasst, wie sie bei uns abläuft, welche Prüffristen für Ihren Betrieb gelten, wer prüfen darf, welche Verantwortung Sie als Arbeitgeber tragen, was unsere Leistung kostet und wie Sie sich auf den Prüftermin vorbereiten.

Was genau umfasst die DGUV Prüfung Elektrogeräte?

Im Mittelpunkt der Elektrogeräteprüfung stehen alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind. „Ortsveränderlich“ bedeutet: Geräte, die während des Betriebs bewegt oder an verschiedenen Orten eingesetzt werden können.

Konkret fallen darunter Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Drucker, PCs, Monitore und alle weiteren Geräte, die mit Netzspannung betrieben werden und einen Stecker besitzen. Die CE-Kennzeichnung eines Geräts ersetzt dabei nicht die DGUV-Prüfung.

Ortsfeste elektrische Anlagen (z. B. fest installierte Verteilungen oder Schaltschränke) gehören nicht in den Bereich dieser Geräteprüfung, sondern unterliegen eigenen Regelungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Die Rechtsgrundlage bildet die DGUV Vorschrift 3, eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft, ergänzt durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Sicherheitsprüfungen sind für elektrische Betriebsmittel im Unternehmen nicht optional, sondern Pflicht.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie dabei, die Prüfung in ein ganzheitliches Arbeitsschutz-Konzept einzubetten, statt sie als isolierte Pflichtübung zu behandeln.

Warum die DGUV Prüfung Ihrer Elektrogeräte unverzichtbar ist

Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter greift auf der Baustelle zu einem Verlängerungskabel mit beschädigter Isolierung. Defekte Elektrogeräte bergen Risiken wie Stromschläge und elektrische Brände. Die Prüfung hilft, gefährliche Mängel an elektrischen Geräten frühzeitig zu erkennen, bevor aus einem kleinen Schaden ein schwerer Arbeitsunfall wird.

Drei Gründe machen die Überprüfung unverzichtbar:

Schutz der Beschäftigten

Die DGUV-Prüfung dient dem Schutz der Beschäftigten vor elektrischen Gefahren. Stromunfälle gehören zu den Arbeitsunfällen mit den schwersten Folgen.

Gesetzliche Pflicht

Unternehmen müssen elektrische Anlagen regelmäßig prüfen lassen. Die Vorgaben ergeben sich aus DGUV Vorschrift 3, BetrSichV §§ 14-17 und dem Arbeitsschutzgesetz.

Versicherungsschutz

Ohne nachgewiesene DGUV V3 Prüfung droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Ohne Dokumentation riskieren Sie Regress durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Fehlende oder fehlerhafte Prüfungen können Bußgelder bis 25.000 €, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und strafrechtliche Konsequenzen für den Unternehmer nach sich ziehen.

Wir sorgen mit einer strukturierten, externen DGUV Prüfung dafür, dass Ihre elektrischen Betriebsmittel dokumentiert sicher sind und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wie läuft eine DGUV Prüfung Elektrogeräte bei uns ab?

Die DGUV schlägt spezifische Schritte für die Prüfung vor, einschließlich Sichtprüfung und Messungen. Bei uns gliedert sich der Ablauf in fünf klar definierte Schritte. Die Prüfung erfolgt nach anerkannten Regeln der Technik wie DIN VDE-Normen, und wir stimmen Termine so ab, dass Ihr Betrieb möglichst wenig gestört wird.

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Schritt 1: Bestandsaufnahme und Planung der Elektrogeräteprüfung

Bevor ein Messgerät zum Einsatz kommt, erfassen wir alle ortsveränderlichen Elektrogeräte in Ihrem Betrieb. Dafür erstellen wir eine Inventarliste mit Zuordnung zu Bereichen wie Werkstatt, Produktion, Verwaltung, Küche oder Außenbereich.

Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und frühere Prüfprotokolle fließen in die Planung ein. Daraus entwickeln wir ein Prüfkonzept mit Routen, Zeitfenstern und dem Ziel, Stillstandszeiten auf ein Minimum zu begrenzen. Die Prüfung findet während der Arbeitszeit statt, ohne dass Ihre Produktion stillsteht.

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Schritt 2: Sichtprüfung der Elektrogeräte

Die Sichtprüfung bildet den ersten und oft entscheidenden Teil. Erfahrungsgemäß werden hier bereits die meisten Mängel erkannt: beschädigte Gehäuse, brüchige Leitungen, fehlender Knickschutz, defekte Zugentlastung, unlesbare Kennzeichnungen oder fehlende IP-Schutzart.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Bohrmaschine auf einer Baustelle zeigt Risse in der Isolierung am Kabelabgang. Dieses Gerät wird sofort als „nicht verwenden“ gekennzeichnet und aus dem Einsatz genommen. Das Gerät muss sofort außer Betrieb genommen werden, wenn Mängel auftreten. Wir dokumentieren jeden Fund im Prüfprotokoll mit konkreten Empfehlungen zu Instandhaltung, Reparatur oder Entsorgung.

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Schritt 3: Messung nach DIN VDE 0701-0702

Jede Messung erfolgt normgerecht und mit moderner Prüftechnik. Prüfer müssen über geeignete Mess- und Prüfgeräte verfügen, das ist Grundvoraussetzung für belastbare Prüfergebnisse.

Typische Messgrößen sind:

Welche Messungen im Einzelfall nötig sind, richtet sich nach der Schutzklasse des Geräts (I, II oder III) und den Einsatzbedingungen. Die Grenzwerte stammen aus DIN VDE 0701-0702 (bzw. den aktuellen Normen DIN EN 50678 und DIN EN 50699). Alle Messergebnisse erfassen wir direkt elektronisch.

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Schritt 4: Funktionsprüfung und Beurteilung

Im letzten Prüfschritt nehmen wir jedes Gerät unter praxisnahen Bedingungen kurz in Betrieb. Geprüft werden Ein- und Ausschalter, Not-Aus-Funktion, Drehfeldrichtung bei Drehstromgeräten und Temperaturverhalten unter Last.

Die Ergebnisse verknüpfen wir mit der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Zeigt ein Gerät Auffälligkeiten, die zwar nicht zum sofortigen Durchfallen führen, aber auf erhöhten Verschleiß hindeuten, empfehlen wir verkürzte Prüffristen oder gezielte Instandhaltung.

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Schritt 5: Dokumentation, Prüfprotokoll und Kennzeichnung

Für jedes geprüfte Gerät erstellen wir ein Prüfprotokoll nach TRBS 1203 mit Messwerten, Bewertung (bestanden / nicht bestanden), identifizierten Mängeln und dem nächsten Prüftermin. Ein Prüfprotokoll ist ein rechtssicherer Nachweis für die erfüllte Sorgfaltspflicht.

Jedes geprüfte Gerät wird gekennzeichnet, und Sie erhalten eine Mängelliste. Die Dokumentation der Prüfungen dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Die Dokumentation steht Ihnen digital zur Verfügung und ist bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörden schnell zur Hand.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Aufbau eines Systems zur Arbeitsschutz-Prüfung, das alle wiederkehrenden Prüfpflichten in Ihrem Betrieb zusammenführt.

Wie oft müssen Elektrogeräte nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Die DGUV stellt keine einheitliche Frist für die Prüfung jedes Geräts auf. Stattdessen hängen Prüfintervalle von der Gefährdungsbeurteilung ab. Die Prüfintervalle hängen vom Grad der Beanspruchung und dem Einsatzort ab.

Typische Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3:

Baustellen

Auf Baustellen sollten Prüfungen alle 3 Monate erfolgen.

Werkstätten und Fertigung

Bei stark beanspruchten Geräten kann der Prüfintervall 3 bis 6 Monate betragen.

Produktion

Prüfintervalle für ortsveränderliche Geräte liegen oft bei 12 Monaten.

Büro und Verwaltung

Für Bürogeräte beträgt der Prüfintervall ca. alle 24 Monate. Die DGUV V3 empfiehlt Prüfintervalle von 12 bis 24 Monaten.

Küchen und Gemeinschaftsverpflegung

In der Regel jährlich.

Ein Mechanismus zur Anpassung der Abstände: Liegt die Fehlerquote bei wiederkehrenden Prüfungen unter 2 %, dürfen die Fristen laut Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3 verlängert werden. Bei erhöhter Beanspruchung (mechanisch, feucht, Außenbereiche) müssen kürzere Intervalle angesetzt werden.

Wir legen die Prüffristen gemeinsam mit Ihnen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Für die meisten Betriebe liegt der Richtwert zwischen 6 und 24 Monaten.

Verantwortung, Haftung und Organisation im Unternehmen

Die Gesamtverantwortung für sichere Elektrogeräte trägt der Unternehmer bzw. die Geschäftsführung. Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren, auch wenn die operative Durchführung an befähigte Personen übertragen wird.

Im Betrieb können verschiedene Rollen definiert werden: der Betreiber als Gesamtverantwortlicher, eine verantwortliche Elektrofachkraft, eine zur Prüfung befähigte Person, die Fachkraft für Arbeitssicherheit als beratende Instanz. Die Übertragung von Unternehmerpflichten muss schriftlich dokumentiert werden; die Pflicht zur Überwachung bleibt bestehen.

Die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV ist das zentrale Steuerungsinstrument. Aus ihr leiten sich Prüfumfang, Prüffristen und Prüfverantwortlichkeiten ab. Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, fehlt die Grundlage für jede Fristfestlegung.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen wir Ihnen, klare Strukturen zu schaffen, Verantwortlichkeiten zu definieren und Ihr Arbeitsschutz-Prüfungssystem auf ein solides Fundament zu stellen.

Unsere DGUV Prüfung Elektrogeräte: Was Sie konkret von uns bekommen

Bei Arbeitsschutz-Zimmermann erhalten Sie die komplette Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel aus einer Hand: Vor-Ort-Prüfung, Dokumentation, Beratung und Integration in Ihr bestehendes Arbeitsschutzsystem.

Leistungsumfang bei Arbeitsschutz-Zimmermann

Vorteile einer externen DGUV Prüfung Elektrogeräte mit Arbeitsschutz-Zimmermann

Externe Unterstützung bei der Elektrogeräteprüfung spart Ihnen Zeit und reduziert Rechtsrisiken. Sie müssen keine eigene Prüfinfrastruktur aufbauen und keinen internen Prüfer schulen.

Was uns in der Zusammenarbeit mit Betrieben in der Region auszeichnet:

Praxisnähe durch Erfahrung in Handwerk und Industrie

Wir kennen die realen Bedingungen in Werkstätten, auf Baustellen und in sozialen Einrichtungen. Keine Prüfung nach "Lehrbuch ohne Blick auf den Betrieb".

Ressourcenschonender Ablauf

Kein Aufbau eigener Messtechnik, kein Schulungsaufwand für interne Prüfer, keine Normenrecherche auf Ihrer Seite.

Ganzheitlicher Arbeitsschutz

Wir verbinden die Geräteprüfung mit unserer Betreuung in Brandschutz (Feuerlöscher Wartung, Brandschutztür Prüfung) und weiteren UVV-Prüfungen. Das vermeidet Doppelarbeit.

Regionale Nähe und persönlicher Kontakt

Fester Ansprechpartner, kurze Wege, flexible Termine.

Preise und Angebotsmodelle für die DGUV Prüfung Ihrer Elektrogeräte

Transparente, planbare Kosten sind für Betriebe mit vielen Betriebsmitteln entscheidend. Der Preis pro Gerät richtet sich nach der Gesamtzahl der Geräte, der Anzahl der Standorte und dem organisatorischen Zustand (vorhandene Inventarlisten, Zugänglichkeit).

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.

Nach einem kurzen Telefonat, in dem Sie uns die ungefähre Geräteanzahl und die Standorte nennen, erstellen wir ein individuelles, schriftliches Angebot.

Wirtschaftlich interessant: Die Kombination der Elektrogeräteprüfung mit weiteren Dienstleistungen wie Arbeitsschutzbetreuung, Leiter- und Tritte-Prüfung oder Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter ermöglicht Paketlösungen, die Ihren Aufwand pro Termin reduzieren.

Wann ist eine DGUV Prüfung der Elektrogeräte fällig? Die drei Prüfanlässe

Die DGUV Vorschrift 3 kennt drei Anlässe für eine Prüfung: vor der ersten Inbetriebnahme, nach Reparatur oder Änderung und wiederkehrend in festgelegten Abständen.

Erstprüfung bei Neugeräten: Die erste Prüfung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen. Die Erstprüfung kann entfallen, wenn der Hersteller die Einhaltung der Anforderungen bestätigt. Wir nehmen Neugeräte bei Bedarf direkt in die Inventarliste und den Prüfplan auf.

Prüfung nach Reparatur oder Änderung: Jedes instandgesetzte oder veränderte Gerät wird vor der Wiederverwendung erneut geprüft (DIN EN 50678 / VDE 0701). Typische Anlässe: Tausch einer Anschlussleitung, Austausch eines Steckers, Reparatur am Gehäuse. Die Prüfung nach Instandsetzung unterscheidet sich von der Wiederholungsprüfung und folgt eigenen Richtlinien.

Wiederkehrende Prüfung: Regelmäßige Überprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) in Fristen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Prüfintervalle liegen häufig bei 12 bis 24 Monaten, bei höherer Beanspruchung kürzer (Details im Abschnitt zu den Prüffristen).

Geräte mit unklarem Prüfstatus (z. B. ohne Prüfplakette oder aus anderen Standorten) gehören bis zur Prüfung nicht in den Einsatz. Wir erfassen solche Geräte beim Vor-Ort-Termin und schließen die Lücke direkt.

Von der BGV A3 zur DGUV Vorschrift 3: Was sich bei der Prüfung von Elektrogeräten geändert hat

Die frühere BGV A3 wird seit 2014 unter dem Namen DGUV Vorschrift 3 geführt, als Teil der einheitlichen Nummerierung des DGUV-Regelwerks. Die DGUV-Vorschrift 3 beschreibt die Sicherheitsprüfung elektrischer Betriebsmittel. Inhaltlich hat sich nichts geändert: Prüfpflichten, Prüfanlässe und Anforderungen an die Prüfer sind gleich geblieben.

Für öffentliche und soziale Einrichtungen gilt die inhaltsgleiche DGUV Vorschrift 4 (früher GUV-V A3). Die Geräteprüfung läuft dort identisch ab.

Begriffe wie „BGV A3 Prüfung“, „E-Prüfung“ oder „VDE-Prüfung“ meinen im Alltag oft dasselbe. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Entscheidend ist, dass die Prüfung nach den aktuellen Normen durchgeführt und dokumentiert wird.

Die zugehörigen Prüfnormen entwickeln sich weiter. Die DIN VDE 0701-0702 wurde 2021 durch DIN EN 50678 (Prüfung nach Reparatur) und DIN EN 50699 (wiederkehrende Prüfung) abgelöst. In der Praxis ist die Bezeichnung DIN VDE 0701-0702 weiterhin gebräuchlich.

So bereiten Sie Ihren Betrieb auf die DGUV Prüfung der Elektrogeräte vor

Mit wenig Vorbereitung läuft der Prüftag schneller, und Ihr Betrieb läuft weiter. Bei unseren Prüfungen ist jedes Gerät nur kurz außer Betrieb.

Vorab klären: Ein kurzer Anruf reicht. Nennen Sie uns die ungefähre Geräteanzahl, die Standorte und Bereiche. Legen Sie vorhandene Prüfprotokolle bereit. Darauf basiert unser unverbindliches Angebot zum Festpreis.

Mitarbeitende informieren: Per Aushang oder E-Mail rechtzeitig ankündigen, damit Geräte am Prüftag zugänglich sind und kurze Abschaltungen eingeplant werden können. Eine Sicherheitsunterweisung zum Thema Elektrosicherheit lässt sich gut an den Prüftermin koppeln.

Zugang sicherstellen: Verschlossene Räume, Schränke und Lager öffnen. Geräte aus Fahrzeugen und von Baustellen zusammenführen. Auch private Geräte, die Mitarbeitende im Betrieb nutzen, müssen erfasst werden.

Dauer: Abhängig von Geräteanzahl und Standorten ist ein kleinerer Betrieb oft in wenigen Stunden geprüft.

Häufige Fragen zur DGUV Prüfung Elektrogeräte

Dieser Abschnitt bündelt die Fragen, die uns Unternehmer in Beratungsgesprächen am häufigsten stellen.

Die DGUV Prüfung für Elektrogeräte ist die vorgeschriebene Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Sie umfasst Sichtprüfung, Messungen (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand) und Funktionsprüfung. Ziel ist die Vermeidung von Stromunfällen und Bränden im Betrieb, ein wichtiger Baustein im vorbeugenden Brandschutz.

Alle ortsveränderlichen Geräte, die mit Strom betrieben werden: Handwerkzeuge wie Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, IT-Geräte (PCs, Drucker), Küchengeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen), Staubsauger, Mehrfachsteckdosen. Auch private Geräte, die Mitarbeitende im Betrieb nutzen, sollten erfasst und geprüft werden. Nicht elektrische Arbeitsmittel wie Leitern und Tritte prüfen wir in einer eigenen UVV-Prüfung.

Die Prüffristen richten sich nach den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwert gelten 6 bis 24 Monate, bei hoher Beanspruchung wie auf Baustellen deutlich kürzere Abstände. Wir legen gemeinsam mit Ihnen betriebsbezogene Fristen fest.

Der Arbeitgeber bzw. die Geschäftsführung trägt die rechtliche Verantwortung. Aufgaben können an befähigte Personen oder externe Dienstleister delegiert werden, die Verantwortung für Organisation und Überwachung bleibt jedoch beim Unternehmer und kann nicht abgegeben werden. Eine Führungskräfte-Schulung hilft, diese Pflichten im Betrieb klar zu verteilen.

Die Kosten richten sich nach Anzahl und Art der Geräte sowie der Zahl der Standorte. Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten und erstellen nach einem kurzen Telefonat ein unverbindliches Angebot. Wer die Prüfung mit der Feuerlöscher Wartung kombiniert, spart einen zusätzlichen Termin.

Das Gerät wird gekennzeichnet, sofort außer Betrieb genommen und der Mangel im Prüfprotokoll dokumentiert. Wir geben konkrete Empfehlungen zu Reparatur, Austausch oder Entsorgung und passen Prüffristen bei Bedarf an. Alle Ergebnisse stehen Ihnen anschließend digital zur Verfügung.

Nur, wenn in Ihrem Unternehmen eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit geeigneter Messtechnik vorhanden ist. Die Person braucht eine elektrotechnische Ausbildung, mindestens ein Jahr Erfahrung und aktuelle Normenkenntnisse. Fehlt diese Qualifikation im Betrieb, übernehmen unsere Elektrofachkräfte die Prüfung.

Wir kommen mit mobiler Messtechnik in Ihren Betrieb, erfassen die Geräte, prüfen nach Plan und dokumentieren alles digital. Die Prüfung läuft während der Arbeitszeit ohne Betriebsunterbrechung, ein kleinerer Betrieb ist oft in wenigen Stunden abgeschlossen. Den Termin können Sie mit einer Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter verbinden.

Nein. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Gerät die europäischen Anforderungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens erfüllt. Die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 prüft den aktuellen Zustand des Geräts im Betrieb. Beides ist unabhängig voneinander erforderlich.

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für gewerbliche Unternehmen, die DGUV Vorschrift 4 für öffentliche und soziale Einrichtungen. Die Inhalte und Anforderungen an die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind identisch.

Ihr nächster Schritt: DGUV Prüfung Elektrogeräte mit sicherem Stand angehen

Wer im Gebirge Freiheit genießen will, braucht einen sicheren Stand. Im Betrieb ist es nicht anders: Geprüfte Elektrogeräte geben Ihnen die Sicherheit, sich auf Ihre eigentliche Arbeit zu konzentrieren, ohne Sorge vor Haftungsrisiken oder Gefahren für Ihre Mitarbeitenden.

Was Sie mit uns bekommen: Rechtssicherheit durch dokumentierte Prüfung nach aktuellem Normenstand, Schutz Ihrer Beschäftigten, klare Prüfprotokolle für jede Kontrolle und einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir klären Ihre Geräteanzahl, Standorte und den gewünschten Termin und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Arbeitsschutz-Zimmermann betreut Betriebe in Südniedersachsen, Hessen und Thüringen. Termine stimmen wir flexibel mit Ihnen ab.

Arbeitsschutz Zimmermann · Dirk Zimmermann · Kirchberg 11, 37308 Wiesenfeld
Telefon 0163 5290435 · E-Mail info@sifa-zimmermann.de