Arbeitsschutz Sontra: externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2
Der Arbeitsschutzservice für Unternehmen in Sontra
Suchen Sie eine zuverlässige Fachkraft für Arbeitssicherheit in Sontra, die Ihren Betrieb rechtssicher aufstellt? Wir von Arbeitsschutz Zimmermann übernehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die komplette sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz für Unternehmen in Sontra und im gesamten Werra-Meißner-Kreis.
Auf dieser Seite lesen Sie, welche Arbeitsschutz-Leistungen wir anbieten, wie unsere Betreuung abläuft und warum gerade Betriebe aus Handwerk, Metallverarbeitung und Holzwirtschaft auf unsere Erfahrung setzen.
- VDE-Prüfung elektrischer, ortsveränderliche Geräte gemäß DGUV V3
- Prüfung von Flurförderzeugen (FFZ) und Anbaugeräten
- Prüfung von Hub- & Zuggeräten
- Prüfung von Lastenaufzügen
- Prüfung von Leitern & Tritten
- Prüfung von Regalen und Regalanlagen
- Prüfung von Sicherheitsschränken & Gefahrstoffcontainern
- Prüfung und Wartung von Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA)
- Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und Tore incl. Feststellanlagen
- Wartung von Feuerlöschern
- Prüfung von Wandhydranten
- Prüfung und Wartung von Rauchmeldern und Integration in bestehende Systeme
- Prüfung von Gasanlagen an Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen
Warum Betriebe in Sontra auf uns setzen
Sontra liegt im Werra-Meißner-Kreis in Nordhessen, direkt an der A44. Die Stadt mit ihrer Fachwerkarchitektur und Bergbaugeschichte wird heute von Handwerk, Holz- und Metallverarbeitung, Landwirtschaft sowie kleinen und mittleren Betrieben geprägt. Genau für diese Branchen bieten wir Arbeitssicherheit und Brandschutz aus einer Hand.
- Kostenlose Erstberatung vor Ort, Ersttermin innerhalb von 48 Stunden
- Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Praxiserfahrung aus Handwerk und Industrie
- Arbeitsschutz und Brandschutz aus einer Hand nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Regionale Nähe im Werra-Meißner-Kreis mit Dirk Zimmermann als fester Ansprechperson
- Betreuung von der Gefährdungsbeurteilung über Unterweisungen bis zur Brandschutzordnung
- Flexible Betreuungsmodelle, abgestimmt auf Ihre Betriebsgröße
Uns geht es nicht um Papier, sondern um Betriebe, in denen niemand zu Schaden kommt. Deshalb schauen wir uns Ihre Arbeitsplätze an, statt Ihnen einen Fragebogen zu schicken.
Arbeitsschutz in Sontra: Branchen und typische Gefährdungen
Jeder Betrieb hat andere Risiken. Eine Tischlerei mit Holzstaubbelastung und Absauganlagen braucht andere Schutzmaßnahmen als ein Metallbaubetrieb mit Schweißarbeiten, Lärm und Rauchen. In der Landwirtschaft stehen Maschinensicherheit, Pflanzenschutzmittel und Absturzrisiken im Vordergrund. Wir entwickeln Konzepte, die zu Ihrer Branche und Ihrem Betrieb passen.
Unsere Beratung setzt auf praxisnahe Lösungen statt standardisierter Fragenkataloge. Schutzmaßnahmen priorisieren wir nach dem STOP-Prinzip: erst Substitution, dann technische, dann organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen. Dirk Zimmermann bringt Erfahrung von Baustellen und aus der Fertigung mit und kennt die Abläufe aus der Praxis.
Kurze Wege und persönliche Betreuung sorgen dafür, dass Entscheidungen schnell fallen und Maßnahmen zügig umgesetzt werden. In Sontra gelten dieselben bundesweiten Arbeitsschutzvorschriften wie überall, wir stellen sicher, dass Ihr Betrieb sie erfüllt.
Unsere Arbeitsschutz-Leistungen in Sontra
Unsere Leistungen richten sich an kleine und mittlere Unternehmen und decken beide Seiten des dualen Arbeitsschutzsystems ab: das staatliche Recht und die Vorschriften der Unfallversicherungsträger.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V2
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die gesetzliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2. Auch Kleinbetriebe mit 1 bis 20 Beschäftigten benötigen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, hier greift das Modell der Regelbetreuung mit vergleichsweise geringem Zeitaufwand.
Wir führen regelmäßige Betriebsbegehungen durch, beraten Sie sicherheitstechnisch und dokumentieren alle Maßnahmen. Betriebsärztliche Betreuung und sicherheitstechnische Betreuung müssen je nach Betriebsgröße kombiniert werden, hier stimmen wir uns mit Ihrem Betriebsarzt ab.
Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes und nach § 5 ArbSchG verpflichtend. Wir bewerten systematisch alle Arbeitsplatzrisiken, mechanische, chemische, biologische, ergonomische und psychische.
Die Dokumentation muss jederzeit griffbereit sein, unter anderem für Kontrollen durch die zuständige Behörde. Aus der Analyse leiten wir konkrete Maßnahmen ab und setzen sie gemeinsam mit Ihnen um.
Unterweisungen und Schulungen
Sie müssen Ihre Mitarbeiter über Risiken und sicheres Verhalten unterweisen, mindestens einmal jährlich und zusätzlich bei Veränderungen. Wir übernehmen Pflichtunterweisungen, Führungskräfte-Schulungen und arbeitsplatzspezifische Sicherheitsunterweisungen.
Ob Umgang mit Gefahrstoffen in der Landwirtschaft oder Maschinensicherheit in der Metallverarbeitung: Wir passen jede Schulung an Ihre Branche an und halten sie so, dass die Inhalte hängen bleiben.
UVV- und DGUV-V3-Prüfungen von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel müssen in festgelegten Intervallen geprüft werden. Wir übernehmen die UVV-Prüfung von Arbeitsmitteln, die Regalprüfung, die Leiter- und Trittprüfung sowie die DGUV-V3-Prüfung:
- Regale, Leitern, Tritte und Flurförderzeuge
- Hubarbeitsbühnen und Lastenaufzüge
- Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer und elektrische Betriebsmittel
Jede Prüfung erfolgt nach den vorgeschriebenen Prüffristen und wird lückenlos dokumentiert. So genügen Ihre Arbeitsmittel nachweisbar den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.
Brandschutz nach hessischem Baurecht
Im Brandschutz setzen wir die Anforderungen der Hessischen Bauordnung und der Arbeitsstättenverordnung um. Wir erstellen die Brandschutzordnung nach DIN 14096, Flucht- und Rettungswegepläne nach DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrpläne nach DIN 14095.
Dazu kommen die Feuerlöscher-Wartung, die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie die Prüfung von Brandschutztüren. Flucht- und Rettungspläne sind mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen und bei baulichen Änderungen anzupassen. Brandschutz- und Evakuierungshelfer bilden wir direkt in Ihrem Betrieb aus.
SiGeKo und Gefahrgutbeauftragter
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator koordinieren wir den Arbeitsschutz auf Baustellen nach der Baustellenverordnung, erstellen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und stimmen die Gewerke ab, auch bei Bauprojekten im Raum Bebra und im übrigen Werra-Meißner-Kreis.
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Wir beraten Sie zum Gefahrguttransport nach GGVSEB und ADR, schulen Fahrer und Verantwortliche und führen die vorgeschriebene Dokumentation. Der Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte ist fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden.
So läuft unsere Arbeitsschutz-Betreuung in Sontra ab
Kostenlose Erstberatung vor Ort
Sie kontaktieren uns per Telefon oder E-Mail, wir vereinbaren einen Termin innerhalb von 48 Stunden. Vor Ort nehmen wir den aktuellen Stand der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb auf, vom Zustand der Arbeitsmittel bis zur vorhandenen Dokumentation. Diese Bedarfsanalyse ist unverbindlich und kostenlos.
Individuelle Konzepterstellung
Auf Basis der Erstberatung erstellen wir ein Arbeitsschutzkonzept für Ihren Betrieb. Dabei berücksichtigen wir Ihre Branche, Ihre Betriebsgröße und die konkreten Gefährdungen. Sie erhalten eine transparente Kostenplanung ohne versteckte Posten und wissen genau, welche Leistungen wann anstehen.
Umsetzung und laufende Betreuung
Wir setzen die vereinbarten Maßnahmen um und betreuen Ihren Betrieb regelmäßig nach DGUV Vorschrift 2. Alle Maßnahmen dokumentieren wir lückenlos. Bei Veränderungen, etwa neuen Arbeitsmitteln, Umbauten oder Personalwechsel, passen wir das Konzept an.
Standort und Einzugsgebiet rund um Sontra
Unser Schwerpunkt liegt auf Sontra mit allen Ortsteilen sowie dem gesamten Werra-Meißner-Kreis. Entlang der A44 betreuen wir auch die angrenzenden Gebiete. Aktiv sind wir unter anderem beim Arbeitsschutz in Eschwege, in Witzenhausen, in Bad Hersfeld, in Kassel und in Göttingen.
- Sontra mit Berneburg, Breitau, Krauthausen, Wichmannshausen und den übrigen Ortsteilen
- Werra-Meißner-Kreis mit Eschwege, Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Waldkappel und Hessisch Lichtenau
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit Bebra, Rotenburg an der Fulda und Bad Hersfeld
- Angrenzend Südniedersachsen mit Göttingen sowie Nordthüringen mit Mühlhausen und Worbis
Zuständige Aufsichtsbehörde für Sontra
Für den Werra-Meißner-Kreis überwacht das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Arbeitsschutz, die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Die Arbeitsschutzvorschriften selbst gelten bundesweit und unterscheiden sich nicht von Kommune zu Kommune. Wir sorgen dafür, dass Ihre Dokumentation behördlichen Anforderungen standhält, und begleiten Sie bei Kontrollen.
Zusammenarbeit auf einen Blick: Ihr Ansprechpartner in Sontra
Als Partner für Arbeitssicherheit in Sontra sind wir für unsere Kunden verlässlich erreichbar. Auf Ihre Anfrage bekommen Sie in der Regel am selben Werktag eine Antwort, den Termin für die erste Begutachtung Ihrer Arbeitsplätze stimmen wir direkt im Anschluss ab. Die räumliche Nähe zu Sontra und dem Werra-Meißner-Kreis hält die Wege kurz und die Reaktionszeiten niedrig.
Die Zusammenarbeit läuft entweder im Rahmen einer laufenden Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 oder als Einzelauftrag, etwa für eine Gefährdungsbeurteilung, eine Prüfung oder die Ausbildung von Brandschutzhelfern. In beiden Fällen haben Sie einen Ansprechpartner für alle Fragen zu Arbeitssicherheit, Sicherheitstechnik und Brandschutz, und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, an wen sie sich im Bereich Sicherheit wenden können.
- Antwort auf Ihre Anfrage in der Regel am selben Werktag
- Termin für die erste Begutachtung vor Ort innerhalb von 48 Stunden
- Fester Ansprechpartner für Führungskräfte und Mitarbeiter
- Betreuung im Rahmen eines Vertrags oder als Einzelauftrag, ganz nach Bedarf
- Hinweis auf ablaufende Prüffristen, bevor sie zum Problem werden
- Beratung zu Sicherheitstechnik, persönlicher Schutzausrüstung und Ergonomie
Sie wollen wissen, wie Ihr Betrieb in Sontra im Arbeitsschutz dasteht? Wir verschaffen Ihnen in einem Termin vor Ort einen belastbaren Überblick, benennen offene Punkte klar und sagen Ihnen auch, was Sie nicht brauchen.
Häufige Fragen zum Arbeitsschutz in Sontra
Brauchen auch kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitern eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, bereits ab dem ersten Beschäftigten ist eine Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 erforderlich. Die Betreuungszeiten richten sich nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial, bei geringem Risiko liegt die Grundbetreuung bei etwa 0,2 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr.
Was kostet die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Sontra?
Die Kosten richten sich nach Betriebsgröße, Branche und Betreuungsumfang nach DGUV Vorschrift 2. Nach der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie ein individuelles Angebot, das genau auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist.
Welche Aufsichtsbehörde ist für Arbeitsschutz in Sontra zuständig?
Das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Arbeitsschutz, überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen im Werra-Meißner-Kreis. Ergänzend prüfen die Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger ihre eigenen Vorschriften.
Wie schnell können Sie in Sontra einen Beratungstermin anbieten?
Wir bieten Ersttermine innerhalb von 48 Stunden an. Bei dringenden Anlässen, etwa nach einem Arbeitsunfall oder einer behördlichen Auflage, sind auch kurzfristigere Termine möglich.
Welche Branchen betreuen Sie in Sontra besonders?
Wir haben Erfahrung mit Handwerk, Holz- und Metallverarbeitung, Landwirtschaft sowie kleinen und mittleren Betrieben aller Art. Unsere Praxiserfahrung von Baustellen und aus der Fertigung kommt jedem Betrieb zugute.
Übernehmen Sie auch den Brandschutz nach hessischem Baurecht?
Ja, wir bieten die komplette Brandschutzbetreuung nach Hessischer Bauordnung. Dazu gehören Brandschutzordnungen nach DIN 14096, Flucht- und Rettungswegepläne nach DIN ISO 23601, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sowie die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern.
Was ist der Unterschied zwischen einer internen und einer externen Fachkraft?
Eine externe Fachkraft wird beauftragt statt fest angestellt und bringt Erfahrung aus vielen verschiedenen Betrieben mit. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe in Sontra ist das die wirtschaftlichere und flexiblere Lösung.
Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?
Sobald ein Unternehmen als Beteiligter an der Beförderung gefährlicher Güter Pflichten übernimmt, verlangt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung eine Bestellung. Bei sehr geringen Mengen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung greifen, das prüfen wir für Sie.
Können Sie bestehende Unterlagen übernehmen?
Ja. Wir sichten Ihre vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise und Prüfprotokolle, schließen Lücken und führen die Dokumentation nahtlos fort. Ein Wechsel der Betreuung ist jederzeit möglich.
Ein Anruf genügt: Wir schauen uns Ihren Betrieb an, sagen Ihnen offen, was gesetzlich nötig ist, und machen Ihnen ein Angebot, das zu Ihrer Betriebsgröße passt. Ersttermin innerhalb von 48 Stunden, die Erstberatung vor Ort ist kostenlos.
Arbeitsschutz Zimmermann · Dirk Zimmermann · Kirchberg 11, 37308 Wiesenfeld
Telefon 0163 5290435 · E-Mail info@sifa-zimmermann.de
